Förderrichtlinien

Richtlinie der Stadt Jena zur Förderung von Projekten im Rahmen der Lokalen Partnerschaft für Demokratie Jena

Präambel   

Die Stadt Jena gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen, die sich an den Zielen der lokalen Partnerschaft der Stadt Jena orientieren und dem Jenaer Stadtprogramm gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Intoleranz nicht widersprechen.

1. Rechtsgrundlage

  1. Die Zuwendungen erfolgen nach Maßgabe dieser Richtlinie, den allgemeinen hausrechtlichen Bestimmungen – insbesondere § 23 (Zuwendungen) und § 44 (Zuwendung; Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen) – der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
  2. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Eine Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie eröffnet keinen Rechtsanpruch auf eine Förderung von Folgemaßnahmen.

2. Inhalte und Fördergegenstand

Insbesondere werden Projekte und Maßnahmen mit mindestens einem der folgenden Ziele gefördert:

  1. Die Kinder und Jugendlichen erfahren ihre Lebenswelt als demokratische Gemeinschaft, die sie mitgestalten können.
  • Die Kinder und Jugendlichen sollen als Experten in eigener Sache gestärkt werden. Dazu gehören die Bereiche Kindergarten, Schule, Beruf, Freizeit und Kommunalpolitik.
  • Die (Weiter-) Entwicklung einer demokratischen Schul- und Lernkultur. Dabei sollen insbesondere Initiativen beachtet werden, die nachhaltige Schul- und Unterrichtsstrukturen schaffen, die Selbstverantwortung, Eigeninitiative, soziales Engagement sowie Zivilcourage forcieren (z.B. Schulverfassung und offener, selbstbestimmter Unterricht).
  • Die (Weiter-) Entwicklung einer partizipativen Freizeitkultur, die ebenfalls die Selbstverantwortung, Eigeninitiative, soziales Engagement sowie Zivilcourage forcieren.
  • Die Professionalisierung von Pädagogen und ihren Kooperationspartnern, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen.
  • Stärkung der Partizipation in stadtpolitischen Prozessen.
  1. Zur Stärkung der Soziokultur, damit Menschen in Jena in deren partizipativen Prozessen demokratische Formen finden, sich gesellschaftlich zu artikulieren und aktiv teilzuhaben, werden:
  • Veranstaltungen mit politischem Anspruch im Sinne des Jenaer Stadtprogramms gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Intoleranz;
  • Qualifizierungen von Multiplikatoren/-innen zum Thema soziokultureller Partizipation mit kulturpädagogischem und bildungspolitischem Anspruch;
  • die Aufrechterhaltung von Projekten bestehender soziokultureller Gruppen mit inklusivem und kontinuierlichem Charakter;
  • die Anschubfinanzierung von Initiativen mit nachhaltiger Entwicklungsperspektive;
  • die Unterstützung bei der Schaffung von Räumen (Gebäuden, Flächen o.ä.) sowie
  • das Ermöglichen nachhaltiger Kooperationsbeziehungen zwischen soziokulturellen Akteuren, zivilgesellschaftlichen Institutionen / Initiativen und Schulen gefördert.
  1. Die Förderung der Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Das sind unter anderem:
  • Projekte zur Heterogenität,
  • Projekte zur Sensibilisierung und Prävention,
  • Projekte der politischen Bildung,
  • Kooperations- und Vernetzungsprojekte.

3. Zielgruppen 

  1. Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler
  2. Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  3. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jena
  4. Migrantinnen und Migranten
  5. Aktions- und Bürgerinnen- und Bürgerbündnisse
  6. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

4. Methodisches Verfahren (Bewertungskriterien des BgA zur Antrags-überprüfung)

  1. Die Projekte beziehen sich auf die in der Lokalen Partnerschaft für Demokratie Jena benannten Ziele und Zielgruppen.
  2. Ein Handlungskonzept mit Indikatoren muss vorgelegt und begründet werden.
  3. Ein Ablaufplan und ein detaillierter Finanzplan liegen vor.
  4. Die Prinzipien der Nachhaltigkeit werden beachtet.
  5. Die Zuwendung ermäßigt sich, falls sich die veranschlagten Ausgaben ermäßigen und/oder neue Deckungsmittel hinzutreten.
  6. Die Prinzipien des Gender Mainstream werden beachtet.

5. Zuwendungsempfänger

a.    eingetragene Vereine und Verbände

b.    staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften

c.    nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen

d.    Einzelpersonen, Gruppen und Initiativen werden von der externen Koordination zu Möglichkeiten der Antragstellung beraten und unterstützt.

6. Zuwendungsvoraussetzungen

a.    Der Erhalt von Zuwendungen verpflichtet zur Mitwirkung an Erhebungen der wissenschaftlichen Begleitung des Landesprogramms. Erfahrungen und Ergebnisse aus geförderten Maßnahmen können im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung ausgewertet und veröffentlicht werden.

b.    Investitionen (Anschaffungen ab 800€ netto) werden nach dieser Richtlinie nicht bezuschusst. Ebenso sind Verpflegungsleistungen nicht zuwendungsfähig.

7. Umfang der Zuwendung

Grundsätzlich können Projekte mit jeglichem finanziellen Umfang beantragt werden. Jedoch kann eine Fördersumme über 5.000 Euro nur im begründeten Einzelfall durch den Begleitausschuss zugelassen werden.

8. Verfahren

  1. Die Anträge sind schriftlich und per Email gebunden an das vorgegebene Formular bei der Koordinierungsstelle einzureichen.
  2. Die Antragsfrist beträgt sechs Wochen. Dies gilt nicht, wenn auf aktuelle Anlässe schnell reagiert werden muss. In diesem Falle kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden.
  3. Die Koordinierungsstelle prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit sowie in Bezug auf die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ferner prüft sie die Förderfähigkeit anhand der in der Richtlinie genannten Förderziele, der ergänzenden Projektkriterien und erstellt eine Empfehlung.
  1. Der Antrag und die Empfehlung werden dem Begleitausschuss vorgelegt und anhand der Bewertungskriterien sowie seiner inhaltlichen Ausgestaltung geprüft. Die Antragsteller können zur Darstellung und Verteidigung ihres Projektes in die Sitzung des Ausschusses eingeladen werden. Nach der Entscheidung zum Projekt und zur Förderhöhe erhält der Antragsteller einen Bescheid.
  2. Der Nachweis der Verwendung der Mittel ist 1 Monate nach der Beendigung der Maßnahme an die Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplanes zu erbringen.

9. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Beschluss des Begleitausschusses am 14.02.2017 in Kraft.

Jena, 14.02.2017

Redaktionelle Änderung durch Veränderung der Förderbestimmungen des Bundes und der Stadt Jena am 24.03.2021.

Die Förderrichtlinie können Sie [hier] auch als PDF herunterladen.

Förderrichtlinie Demokratie leben!

Grundsätzliche Informationen zur Förderung von Projekten innerhalb des Förderprogramms „Demokratie leben!“ sind auf der Webseite des Programms einsehbar. Aufbauend auf die Förderschwerpunkte sind die Ziele der Partnerschaft für Demokratie Jena entwickelt wurden.

Hier gehts es zur Richtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie Demokratie leben!).

Förderichtlinie Denk bunt!

Grundsätzliche Informationen zur Förderung von Projekten innerhalb des Förderprogramms „Demokratie bunt!“ sind auf der Webseite des Programms einsehbar.

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Bei Fragen oder Anmerkungen zu den Förderrichtlinien kontaktieren Sie uns bitte.