Hilfe für die Antragstellung

Beurteilungsfragen

Die Beurteilungsfragen können dir bei der Erstellung deines Antrages helfen. Sie müssen weder alle abgearbeitet, noch beantwortet werden, sie sollen dir für die Struktuierung und das Verfassen deines Antragtextes eine Orientierung sein.

  1. Ausgangslage und Bedarfe: Wurden Ausgangslage und Bedarfe vor Ort detailliert beschrieben und gut nachvollziehbar dargestellt?
  2. Innovation: Enthält das Konzept neue Ansätze und Ideen abgestimmt auf Herausforderungen und Bedarfslagen im Sozialraum Jena?
  3. Vernetzung und Kooperation: Welche Kooperationen mit anderen Trägern (in Jena) bestehen im Rahmen des Antragsprojektes? Trägt die Maßnahme zur Vernetzung bei? Werden Multiplikatoren:innen insbesondere in Vereinen/ Verbänden und andere Akteure aktiv angesprochen und erreicht?
  4. Zielorientierung: Wie intensiv orientiert sich die Maßnahme an den Zielen der PfD? Wird deutlich erkennbar, ob der/die Antragsteller:in sich mit den Zielen der PfD auseinandergesetzt hat?
  5. Klarheit und Nachvollziehbarkeit: Werden konkrete Zielstellungen und ein nachvollziehbares Handlungskonzept dargelegt? Wird deutlich erkennbar, wie der/die Antragsteller:in die Ziele der PfD in seine Maßnahmenplanung und –methodik einbezogen hat?
  6. Zielgruppe: Richtet sich die Maßnahme an eine konkrete Zielgruppe und wird diese entsprechend angesprochen und für eine Beteiligung aktiviert?
  7. Demokratische Beteiligung: Werden durch die Maßnahme Beteiligung und Mitwirkung angeregt? Werden insbesondere demokratische Strukturen und Prozesse bewusster gemacht, ausgebaut und erlernt?
  8. Vernetzung & Kooperation: Trägt die Maßnahme zur Vernetzung bei? Werden Multiplikatoren_innen insbesondere in Vereinen/ Verbänden und andere Akteure aktiv angesprochen und erreicht? Beinhaltet das Konzept eine enge Vernetzung und Kooperation mit anderen Akteur:innen im Raum Jena und der Partnerschaft für Demokratie?
  9. Nachhaltigkeit: Werden nachvollziehbare Kriterien für den Erfolg/ die Wirkung und die Nachhaltigkeit des Projekts dargelegt? Welche Folgeprojekten könnten sich ergeben?
  10. Öffentlichkeitsarbeit: Wird eine zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit betrieben? Welche Öffentlichkeitsarbeit wird beabsichtigt?
  11. Kosten und Finanzierung: Stimmt der Kosten- und Finanzierungsplan mit dem Maßnahmenaufwand überein?
  12. Zeit und Personal: Ist die Maßnahme im Hinblick auf ihren zeitlichen Rahmen und personelle Ressourcen realisierbar?
  13. Gender Mainstreaming: Wie deutlich werden die Anliegen und Erfahrungen von Frauen und Mädchen ebenso wie die von Männern und Jungen in die Planung und Umsetzung der Maßnahme einbezogen?
  14. Kohärenz: Ist das Konzept ist in sich schlüssig und realistisch, die Voraussetzungen zur Umsetzung sind gegeben und Risiken kontrollierbar?

FAQ

Welche Projekte können nicht gefördert werden?

„Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die zur Durchführung der geförderten Maßnahme notwendig sind. Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufs-ausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen, Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.“ Aus Förderrichtlinie 2020-2024, Abschnitt III (5)

Wer kann Projektanträge stellen?

Anträge im Aktions- und Initiativfonds der PfD Jena können nur von Trägern gestellt werden, die als gemeinnützige juristische Person (z.B.Stiftung oder e.V.) organisiert sind. Initiativen, Bündnisse ohne feste Organisationsstruktur sowie Einzelpersonen können keine Projektanträge stellen. Es finden sich jedoch häufig Träger, die einen Antrag im Auftrag dieser Personen stellen und das Geld entsprechend weiterleiten. Wir beraten euch in entsprechenden Fällen.

Was ist der Förderzeitraum für mein Projekt?

Die Dauer deines Projektes ist der Förderzeitraum oder auch Bewilligungszeitraum genannt. Bei der Abrechung deines Projektes können nur Belege für Ausgaben berücksichtigt werden, die in diesem Zeitraum und im Rahmen deines Projektes entstanden sind. Wähle also den Zeitraum mit Bedacht. Dein Projekt kann frühesten ab dem Tag der Entscheidung durch den Begleitausschuss starten und endet spätestens am 31.12. des laufenden Jahres. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich.

Was sind Beträge für die Künstlersozialkasse (KSK)? Sind diese förderfähig?

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten wie Arbeitnehmer. Künstlerische, kreative, aber auch manche technische Dienstleistung sind u.U. KSK-pflichtig. Überlege dir daher, welche Dienst- Honorarleistungen im Rahmen deines Projektes anfallen und informiere dich bei der KSK ob diese abgabenpflichtig sind.
Entstehende KSK-Abgaben im Rahmen deines Projektes sind grundsätzlich förderfähig, können daher in der Projektabrechnung mit angegeben werden.

Weitere Informationen zur KSK erhälst du der Webseite.

Was ist bei Fahrtkosten, Übernachtungen & Verpflegungskosten zu beachten?

Die Vergütung von Fahrtkosten richten sich nach dem Bundesreisekostengesetz in der aktuellen Fassung. Übernachtungskosten sind für Referent:innen und Projektteilnehmende grundsätzlich förderbar. Kosten für Frühstück sind nicht förderfähig und müssen aus Eigen- oder Drittmitteln beglichen werden. Die Übernahme von Verpflegungskosten im Rahmen eines Projektes ist grundsätzlich durch die Förderrichtlinien der PfD Jena ausgeschlossen, aber in begründeten Einzelfällen durch den Begleitausschuss genehmigungsfähig.